Quellenangabe: Norm SIA 183: Brandschutz im Hochbau Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein copyright 1993 by SIA Zurich |
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Brennbarkeitsgrad |
Brennverhalten |
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3 (III) |
leicht brennbar |
Baustoffe, die leicht entzündbar sind und ohne zusätzliche Wärmezufuhr selbstständig und rasch abbrennen |
4 (IV) |
mittel brennbar |
Baustoffe, die normal entzündbar sind und ohne zusätzliche Wärmezufuhr während längerer Zeit selbständig weiterbrennen |
5 (V)
5 (200°C)
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schwer brennbar
schwer brennbar bei 200°C |
Baustoffe, die schwer entzündbar sind und nur bei zusätzlicher Wärmezufuhr mit geringer Geschwindigkeit abbrennen bzw. verkohlen. Nach dem Verschwinden der Wärmequelle müssen die Flammen nach kurzer Zeit erlöschen und das Nachglimmen muss aufhören
Baustoffe, die die Anforderungen des Brennbarkeitsgrades 5 auch bei einer erhöhten Umgebungstemperatur von 200°C erfüllen |
6q (Viq)
6 (VI) |
quasi nicht brennbar
nicht brennbar |
Baustoffe, die zwar einen geringen Anteil an brennbaren Komponenten aufweisen, aber nicht entzündbar sind und für die Belange der Praxis als nicht brennbar bewertet werden. Für diese Bewertung ist ein spezieller Nachweis erforderlich.
Baustoffe ohne brennbaren Anteil, die nicht entzündbar sind und auch nicht verkohlen oder veraschen |
( ) bisherige Bezeichnungen
Baustoffe werden nach ihrem Brennverhalten in die Brennbarkeitsgrade 3-6 eingestuft (bisher als Brennbarkeitsgrade III – VI bezeichnet).
Materialien, die äusserst leicht entzündbar sind und äusserst rasch abbrennen (Brennbarkeitsgrade 1 und 2), werden nicht als Baustoffe klassiert.
Qualmverhalten
Baustoffe werden nach ihrem Qualmverhalten in die Qualmgrade 1 – 3 eingestuft.
Der Qualmgrad 1 bedeutet eine starke, der Qualmgrad 2 eine mittlere und der Qualmgrad 3 eine schwache Qualmbildung.
Weitere Eigenschaften
In die Beurteilung von Baustoffen werden weitere, für das Verhalten im Brand wichtige Eigenschaften wie brennendes Abtropfen, Toxizität und Korrosion einbezogen.
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