Abschirmwirkung:
Um die Schalleinwirkung an einem Ort (Immissionsort) zu vermindern, kann ein Hindernis (Lärmschutzwand oder Gebäude) von Nutzen sein. Massive Hindernisse bewirken eine Schallpegelminderung, die sich umso stärker auswirkt, je höher das Hindernis im Verhältnis zum Immissionsort ist und je kleiner der Abstand zwischen Lärmquelle und Hindernis ist.
Hinter dem Hindernis entsteht eine "Schall-Schattenzone", in welcher jedoch wegen der Beugung am Hindernis immernoch ein (abgeschwächtes) Schallfeld vorhanden ist. Ein Mass für die Abschirmwirkung ist durch den Abschirmwert z gegeben. Ohne das Hindernis wird der Schallpegel lediglich durch die atmosphärische Dämpfung oder in Bodennähe den Bodeneffekt etwas abgemindert.
Mehrfachreflexion:
Die Lärmschutzwirkung von Hindernissen kann reduziert werden, wenn Mehrfachreflexionen zwischen der Schallquelle und der ihr zugewandten Seite des Hindernisses auftreten. Durch das Anbringen von schallabsorbierendem Material lässt sich die Wirkung von Lärmschutzwänden zusätzlich steigern.
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