FLÄCHENDEFINITIONEN
(Quelle SIA NORM 416/ 1993)
Flächen
und Volumen von Gebäuden und Anlagen nach SIA Norm 416 (Ausgabe 1993)

Inhalt:
- Grundstücksflächen
(GSF)
- Geschossflächen
(GF)
- Aussen-Geschossfläche
(AGF)
- Fläche in
Miete oder Stockwerkeigentum
- Gebäudevolumen
Abgrenzung:
Die Norm
SIA 416 "Flächen und Volumen von Gebäuden und Anlagen"
vereinheitlicht die Berechnung von Grundstücks- und Gebäudeflächen
bzw. deren Teilen sowie der daraus abgeleiteten Gebäudevolumen und
dient als Basis für:
- Flächen
und Volumennachweise
- Variantenvergleiche
- Wirtschaftlichkeitsüberlegungen
- statistische
Erfassungen
Nicht
definiert werden baurechtliche Begriffe wie:
- anrechnungspflichtige
Geschossfläche
- anrechenbare
Grundstücksfläche
- Bruttogeschossfläche
(in Zusam menhang mit der Ausnützungsziffer)
Diese
Definitionen sind in den Baugesetzen und Bauordnungen der Kantone und
der Gemeinden festgelegt.
Anwendung:
-
Bei
Anwendung der Definitionen ist der Hinweis "nach Norm SIA 416
(1993)" anzubringen.
Werden
Teilflächen ausgewiesen, sollen auch die übergeordneten
Flächen dargestellt werden.
-
Jede
Berechnung soll der jeweiligen Planungsstufe bzw. dem Informationsbedarf
entsprechen:
- bei einem Raumprogramm
interessieren in der Regel nur Nutzflächen
- beim Entwurf,
bei Variantenvergleichen und bei Wettbewerben sind die Geschossflächen
und ihre Relation zu den Hauptnutzflächen die ersten aussagekräftigen
Grössen. Die Anteile der Verkehrs-, Funktions- und Konstruktionsflächen
gestatten es, ein Projekt differenzierter zu beurteilen.
- für Kostenermittlungen
stellen Flächen und Volumen den Faktor Quantität dar; die
Faktoren Form, Qualität und Komplexität (z.B. Installationsgrad)
sind als weitere Aspekte separat einzubeziehen.
- bei Überlegungen
im Hinblick auf Miete, Miteigentum, Sondernutzung und gemeinsamer
Nutzung bieten die Miet- und Stockwerkeigentumsflächen die nötigen
Informationen und gestatten eine vergleichbare Darstellung
2.
Geschossfläche GF
Die Geschossfläche
GF ist die allseitig umschlossene und überdeckte Grundrissfläche
der zugänglichen Geschosse, einschliesslich der Konstruktionsflächen.
Nicht als Geschossflächen gerechnet werden Flächen von Hohlräumen
unter dem untersten zugänglichen Geschoss, nicht zugängliche
Hohlräume von Konstruktionen sowie Isolations- und Dachgeschosse
von weniger als 1.00 m durchschnittlicher lichter Höhe.
Die Geschossfläche
GF gliedert sich in:
-
Nettogeschossfläche NGF
- Konstruktionsfläche KF
Die Nettogeschossfläche
NGF ist der Teil der Geschossfläche GF zwischen den umschliessenden
oder innenliegenden Konstruktionsbauteilen.
Die Nettogeschossfläche
NGF gliedert sich in:
-
Nutzfläche NF
- Verkehrsfläche VF
- Funktionsfläche FF
Die
Nutzfläche NF ist derjenige Teil der Nettogeschossfläche NGF,
welcher der Zweckbestimmung und Nutzung des Gebäudes im weiteren
Sinn dient.
Die
Nutzfläche gliedert sich in:
-
Hauptnutzfläche HNF
- Nebennutzfläche NNF
Die
Hauptnutzfläche HNF ist der Teil der Nutzfläche NF, welcher
der Zweckbestimmung und Nutzung des Gebäudes im engeren Sinn
dient.
Die
Nebennutzfläche NNF ist derjenige Teil der Nutzfläche NF,
welcher die Hauptnutzfläche HNF zur Nutzfläche ergänzt.
Sie ist je nach Zweckbestimmung und Nutzung des Gebäudes zu definieren.
Zu
den Nebennutzflächen gehören z.B. im Wohnungsbau:
-
Waschküchen
- Estrich- und Kellerräume
- Abstellräume
- Fahrzeugeinstellräume
- Schutzräume
- Kehrichträum
2.12
Verkehrsfläche VF
Die
Verkehrsfläche VF ist jener Teil der Nettogeschossfläche NGF,
welcher ausschliesslich deren Erschliessung dient.
Zur
Verkehrsfläche gehören z.B. im Wohnungsbau die ausserhalb
der Wohnung liegenden Flächen:
- Korridore
- Eingangshallen
- Treppen
- Rampen
- Aufzugsschächte
Die
Funktionsfläche FF ist jener Teil der Nettogeschossfläche
NGF, der für haustechnische Anlagen zur Verfügung steht.
Zur
Funktionsfläche gehören Flächen wie:
- Räume
für Haustechnikanlagen
- Motorenräume von Aufzugs- und Förderanlagen
- Ver- und Entsorgungsschächte über 0.25 m2
- Installationsgeschosse
- Ver- und Entsorgungskanäle und Tankräume
Die Konstruktionsfläche
KF ist die Grundrissfläche der innerhalb der Geschossfläche
GF liegenden umschliessenden und innenliegenden Konstruktionsbauteile
wie:
- Aussen-
und Innenwände
- Stützen
- Brüstungen
- lichte Querschnitte von Schächten und Kaminen / Tür- und Fensternischen
unter 0.25 m2.
Bauteile
wie versetzbare Trennwände und Schrankwände sind keine umschliessenden
oder innenliegenden Konstruktionsbauteile im Sinne dieser Norm.
Die
Konstruktionsfläche KF gliedert sich in:
-
2.21 Konstruktionsfläche tragend KFT
- 2.22 Konstruktionsfläche nichttragend KFN
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