FLÄCHENDEFINITIONEN (Quelle SIA NORM 416/ 1993)

Flächen und Volumen von Gebäuden und Anlagen nach SIA Norm 416 (Ausgabe 1993)

Inhalt:

  1. Grundstücksflächen (GSF)
  2. Geschossflächen (GF)
  3. Aussen-Geschossfläche (AGF)
  4. Fläche in Miete oder Stockwerkeigentum
  5. Gebäudevolumen
Abgrenzung:

Die Norm SIA 416 "Flächen und Volumen von Gebäuden und Anlagen" vereinheitlicht die Berechnung von Grundstücks- und Gebäudeflächen bzw. deren Teilen sowie der daraus abgeleiteten Gebäudevolumen und dient als Basis für:

  • Flächen und Volumennachweise
  • Variantenvergleiche
  • Wirtschaftlichkeitsüberlegungen
  • statistische Erfassungen

Nicht definiert werden baurechtliche Begriffe wie:

  • anrechnungspflichtige Geschossfläche
  • anrechenbare Grundstücksfläche
  • Bruttogeschossfläche (in Zusam menhang mit der Ausnützungsziffer)

Diese Definitionen sind in den Baugesetzen und Bauordnungen der Kantone und der Gemeinden festgelegt.

Anwendung:

  • Bei Anwendung der Definitionen ist der Hinweis "nach Norm SIA 416 (1993)" anzubringen.
    Werden Teilflächen ausgewiesen, sollen auch die übergeordneten Flächen dargestellt werden.
  • Jede Berechnung soll der jeweiligen Planungsstufe bzw. dem Informationsbedarf entsprechen:
    • bei einem Raumprogramm interessieren in der Regel nur Nutzflächen
    • beim Entwurf, bei Variantenvergleichen und bei Wettbewerben sind die Geschossflächen und ihre Relation zu den Hauptnutzflächen die ersten aussagekräftigen Grössen. Die Anteile der Verkehrs-, Funktions- und Konstruktionsflächen gestatten es, ein Projekt differenzierter zu beurteilen.
    • für Kostenermittlungen stellen Flächen und Volumen den Faktor Quantität dar; die Faktoren Form, Qualität und Komplexität (z.B. Installationsgrad) sind als weitere Aspekte separat einzubeziehen.
    • bei Überlegungen im Hinblick auf Miete, Miteigentum, Sondernutzung und gemeinsamer Nutzung bieten die Miet- und Stockwerkeigentumsflächen die nötigen Informationen und gestatten eine vergleichbare Darstellung

2. Geschossfläche GF

Die Geschossfläche GF ist die allseitig umschlossene und überdeckte Grundrissfläche der zugänglichen Geschosse, einschliesslich der Konstruktionsflächen. Nicht als Geschossflächen gerechnet werden Flächen von Hohlräumen unter dem untersten zugänglichen Geschoss, nicht zugängliche Hohlräume von Konstruktionen sowie Isolations- und Dachgeschosse von weniger als 1.00 m durchschnittlicher lichter Höhe.

Die Geschossfläche GF gliedert sich in:

- Nettogeschossfläche NGF
- Konstruktionsfläche KF

2.1 Nettogeschossfläche NGF

Die Nettogeschossfläche NGF ist der Teil der Geschossfläche GF zwischen den umschliessenden oder innenliegenden Konstruktionsbauteilen.

Die Nettogeschossfläche NGF gliedert sich in:

- Nutzfläche NF
- Verkehrsfläche VF
- Funktionsfläche FF

 

2.11 Nutzfläche NF

Die Nutzfläche NF ist derjenige Teil der Nettogeschossfläche NGF, welcher der Zweckbestimmung und Nutzung des Gebäudes im weiteren Sinn dient.

Die Nutzfläche gliedert sich in:

- Hauptnutzfläche HNF
- Nebennutzfläche NNF

 

2.111 Hauptnutzfläche HNF

Die Hauptnutzfläche HNF ist der Teil der Nutzfläche NF, welcher der Zweckbestimmung und Nutzung des Gebäudes im engeren Sinn dient.

2.112 Nebennutzfläche NNF

Die Nebennutzfläche NNF ist derjenige Teil der Nutzfläche NF, welcher die Hauptnutzfläche HNF zur Nutzfläche ergänzt. Sie ist je nach Zweckbestimmung und Nutzung des Gebäudes zu definieren.

Zu den Nebennutzflächen gehören z.B. im Wohnungsbau:

- Waschküchen
- Estrich- und Kellerräume
- Abstellräume
- Fahrzeugeinstellräume
- Schutzräume
- Kehrichträum

2.12 Verkehrsfläche VF

Die Verkehrsfläche VF ist jener Teil der Nettogeschossfläche NGF, welcher ausschliesslich deren Erschliessung dient.

Zur Verkehrsfläche gehören z.B. im Wohnungsbau die ausserhalb der Wohnung liegenden Flächen:

- Korridore
- Eingangshallen
- Treppen
- Rampen
- Aufzugsschächte

2.13 Funktionsfläche FF

Die Funktionsfläche FF ist jener Teil der Nettogeschossfläche NGF, der für haustechnische Anlagen zur Verfügung steht.

Zur Funktionsfläche gehören Flächen wie:

- Räume für Haustechnikanlagen
- Motorenräume von Aufzugs- und Förderanlagen
- Ver- und Entsorgungsschächte über 0.25 m2
- Installationsgeschosse
- Ver- und Entsorgungskanäle und Tankräume

2.2 Konstruktionsfläche KF

Die Konstruktionsfläche KF ist die Grundrissfläche der innerhalb der Geschossfläche GF liegenden umschliessenden und innenliegenden Konstruktionsbauteile wie:

- Aussen- und Innenwände
- Stützen
- Brüstungen
- lichte Querschnitte von Schächten und Kaminen / Tür- und Fensternischen unter 0.25 m2.

Bauteile wie versetzbare Trennwände und Schrankwände sind keine umschliessenden oder innenliegenden Konstruktionsbauteile im Sinne dieser Norm.

Die Konstruktionsfläche KF gliedert sich in:

- 2.21 Konstruktionsfläche tragend KFT
- 2.22 Konstruktionsfläche nichttragend KFN

 

 

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